Von: Gauweiler Peter [peter.gauweiler@bundestag.de] Gesendet: Dienstag, 15. Oktober 2013 17:41 An: Marion Kutscher BiBAB96 München Betreff: AW: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrte Frau Kutscher, ich bedauere, dass ich Ihre Fragen nicht befriedigend beantwortet habe. Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage kann ich auch jetzt nichts sagen, da Sie keine Frage stellen, sondern eine Behauptung aufstellen. Die Petition ist mir immer noch nicht bekannt. Falls Sie eine vernünftige Antwort erwarten, bitte ich Sie, mir die dazu verfügbaren Informationen zukommen zu lassen und mir die Bewertung zu überlassen. Diese nehmen Sie vorweg, weswegen ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern werde. Hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Lärmvorsorge und Lärmsanierung habe ich Ihnen bereits erläutert, wie die Rechtslage ist. Die Bundesregierung hat derzeit nichts geplant, um die bestehenden Regelungen zu ändern. Die CSU ist durch Herrn Eisenreich in Ihrer Initiative tätig und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen, so dass ich Sie bitte, sich künftig an ihn zu wenden. Wie mir bekannt ist, stehen Sie ja bereits mit ihm in Kontakt. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Anliegen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Raluca Sandner Büroleiterin Büro Dr. Peter Gauweiler, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227 72983 Fax: 030/ 227 76989 Von: Marion Kutscher BiBAB96 München [mailto:Marion.Kutscher@bibab96-muenchen.de] Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2013 18:32 An: Gauweiler Peter Betreff: WG: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrte Frau Sandner, sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Information senden wir Ihnen gerne die von uns eingereichten und gewürdigten Petitionen. 1. http://www.bibab96- muenchen.de/images/stories/bibab96/aktivitaeten/petition_schadstoffe.pdf 2. http://www.bibab96- muenchen.de/images/stories/bibab96/aktivitaeten/petition_gleichstellung_16122009.pdf Unsere an Sie gestellten Fragen sind für uns nicht befriedigend beantwortet worden und wir möchten Sie gerne noch einmal stellen: 1. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die unterschiedliche Behandlung von Lärmbetroffenen (Lärmvorsorge und Lärmsanierung) und ist dies mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar? (Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung?) Siehe auch http://www.gemeinderat-online.de/index.php?id=719 2. Wie erklären Sie jungen Menschen zum Thema Demokratie und Bürgerbeteiligung das Petitionsverfahren, wenn bei einer Petition, die mit Würdigung an die Staatsregierung weitergeleitet wurde, keinerlei Auswirkung und Handlungsinitiativen sowohl vom Landtag wie von der Bayerischen Staatsregierung erkennbar sind? Leider ist im untenstehenden Brief auch nicht erklärt, für was Sie sich nun künftig einsetzen (siehe Markierung, da hört Ihr Satz leider auf)? Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen auch gerne noch den aktuellen Stand zur Entscheidung der Machbarkeitsstudie im Münchener Stadtrat zusenden, die nun, wie Sie uns ja auch geschrieben haben, erst Anfang 2014 zur Abstimmung in den Münchner Stadtrat kommen soll. Dass die Stadt so viel Zeit benötigt, obwohl die CSU und die SPD die Machbarkeitsstudie befürworten, können wir nicht verstehen. Die Regierung von Oberbayern lässt sich außerdem enorm viel Zeit (über 2 ½ Jahre) für die Erstellung der Fortschreibung der Luftreinhalteplanung mit Aufzeigen von wirksamen Maßnahmen, obwohl die Maßnahme „Einhausung“ vom Bund zur Schadstoffreduzierung anerkannt ist. Gut, dass das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat, dass auch Umweltverbände ein Klagerecht erhalten. http://www.duh.de/2551+M5eafe0a9d3e.html Über eine aussagefähige Antwort würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Marion Kutscher Jürgen Weckerle Hans Köck ------------------------------------------------------------------------ Bürger-Initiative BAB96 München Langbehnstr. 10 a 80689 München Sprecher: Marion Kutscher Jürgen Weckerle Hans Köck E-Mail: info@bibab96-muenchen.de www.bibab96-muenchen.de Von: Gauweiler Peter [mailto:peter.gauweiler@bundestag.de] Gesendet: Freitag, 13. September 2013 13:52 An: Marion Kutscher BiBAB96 München Betreff: AW: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrte Frau Kutscher, vielen Dank für Ihre Email. Leider ist es Herrn Dr. Gauweiler aus terminlichen Gründen nicht möglich, Ihnen persönlich zu antworten. Bitte erlauben Sie aus diesem Grund, dass ich dies stellvertretend für ihn übernehme. Wie Sie selbst schreiben, hat sich Herr Dr. Gauweiler für „3 Tunnels für München“ eingesetzt und damit schon in der Vergangenheit gezeigt, dass ihm städtebauliche Maßnahmen, die den Einwohnern von München Erleichterung verschaffen, am Herzen liegen. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen nun die folgenden Ausführungen: 1) Die Unterscheidung zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung ist auf den Umstand zurückzuführen, dass das BImSchg erst 1974 eingeführt (in den neuen Bundesländern 1990) eingeführt wurde. Bis dahin bestehende Bauten lassen sich während der Bauphase nicht mehr mit Lärmschutz ausstatten, also mit einer Lärmvorsorge. Die Lärmsanierung für diese Objekte wird durch den Bund jedoch umfangreich unterstützt – mit mittlerweile 100 Millionen jährlich. Die Unterscheidung zwischen Lärmsanierung und Lärmvorsorge ist also der Logik geschuldet, dass Gebäude vor 1974 nur saniert, nicht aber mit einer Vorsorge belegt werden können. Diese nachvollziehbare und logische Unterscheidung darf aber nicht dazu führen, dass Anbauten ohne Lärmschutzvorrichtungen gebaut werden. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht und kann Ihnen versichern, dass sich die CSU zukünftig dafür einsetzen wird, dass 2) Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich weiss nicht, um welche Petition es sich handelt und kann deshalb auch nichts dazu sagen. 3) Die Wahlversprechen Herrn Schmids wird Herr Dr. Gauweiler, genauso wie die CSU, massiv unterstützen. Bereits jetzt wird Ihre Initiative durch Ihr Gründungsmitglied, Herrn Eisenreich, mit dem Herr Dr. Gauweiler eng zusammenarbeitet, betreut. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen helfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Raluca Sandner Büroleiterin Büro Dr. Peter Gauweiler, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227 72983 Fax: 030/ 227 76989 Von: Marion Kutscher BiBAB96 München [mailto:Marion.Kutscher@bibab96- muenchen.de] Gesendet: Dienstag, 3. September 2013 06:59 An: Gauweiler Peter Betreff: AW: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrter Herr Runge, sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und der Information, dass die Machbarkeitsstudie erst 2014 entschieden werden soll. Unsere Sicht möchten wir Ihnen aber doch noch mitteilen: Im Jahr 2006 wurden 2 Autobahnen im Münchner Umland angebunden (Stuttgarter Autobahn mit der Lindauer Autobahn), ohne dass die politischen Entscheidungsträger die Auswirkungen der Verkehrsbelastung für die Münchner Bevölkerung thematisiert haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass politische Entscheidungsträger sich in diesem Fall auf die rechtliche Einstufung der „Lärmsanierung“ berufen. Die Unterscheidung von Lärmvorsorge und Lärmsanierung wurde anscheinend nur in Deutschland eingeführt (andere europäische Länder wie z.B. Österreich haben diese Unterscheidung nicht), um die Rechtsgrundlage zu schaffen, dass Bürger, die durch Verkehrssteigerung an altgebauten Straßen belastet werden, keine rechtliche Handhabe gegen diese Bauprojekte haben. Zum Vergleich: An der B12neu (jetzige A96) war vor 30 Jahren eine Verkehrsbelastung von 37.000 Kfz/Tag, heute sind es 120.000 Kfz/Tag. Das heißt konkret, dass alle „alten Straßen“ willkürlich mit Verkehr ausgebaut werden können, ohne Rücksicht auf Mensch und Natur. Lärmgrenzen von 70 dB(A) oder einer gesenkten Auslöseschwelle von 67 dB(A) sind lt. WHO gesundheitsgefährdend. Die Ungleichbehandlung dieses Gesetzes ist offensichtlich, da nicht nachvollziehbar ist, warum Menschen an altgebauten Straßen eine um 8 – 13 dB(A) höhere Lärmbelastung hinnehmen müssen, als Menschen, die an neugebauten Straßen wohnen. Wir haben dazu bereits im Jahr 2010 eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht, die mit Würdigung an die Bayerische Staatsregierung übermittelt wurde. Bis heute gibt es dazu kein Ergebnis und keine Handlungsinitiativen seitens des Landtags oder der Bayerischen Staatsregierung, außer der Absenkung der Auslöseschwelle von 70 dB(A) auf 67 dB(A). Wir möchten Sie nun im Namen unserer Mitglieder und im Namen unserer Kinder und Jugendlichen, die die Auswirkungen in Zukunft tragen müssen, vor der Bundestagswahl noch folgendes fragen: 1. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die unterschiedliche Behandlung von Lärmbetroffenen (Lärmvorsorge und Lärmsanierung) und ist dies mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar? (Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung?) 2. Wie erklären Sie jungen Menschen zum Thema Demokratie und Bürgerbeteiligung das Petitionsverfahren, wenn bei einer Petition, die mit Würdigung an die Staatsregierung weitergeleitet wurde, keinerlei Auswirkung und Handlungsinitiativen sowohl vom Landtag wie von der Bayerischen Staatsregierung erkennbar sind? 3. Herr Josef Schmid, OB-Kandidat in München hat ein Wahlversprechen abgegeben, dass die Einhausung der A96 gebaut wird, wenn er Oberbürgermeister wird. Wie unterstützen Sie und der Freistaat Bayern dieses Vorhaben konkret? Welche Handlungsaktivitäten wollen Sie zu welchen Zeitpunkten setzen? Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler, Sie haben mit der Initiative „3 Tunnels für München“ inzwischen vielen Menschen Erleichterung in ihrem Wohn- und Lebensumfeld ermöglicht. Wir möchten Sie deshalb ganz herzlich bitten, dass Sie sich auch für den Münchner Westen persönlich erneut für ein gemeinsames Ziel zwischen Bürgern und Politikern aller 3 Ebenen (Stadt, Land und Bund) einsetzen, damit Menschen künftig nicht mehr in gesundheitsschädlichen Wohngegenden (Lärm und Schadstoffe) leben müssen und neue Flächen für München geschaffen werden. Unabhängig von unserer Bitte würden wir gerne Ihre persönliche Meinung zu diesem Stadtentwicklungsprojekt wissen, und freuen uns auf Ihre Antwort. Marion Kutscher Jürgen Weckerle Hans Köck Bürger-Initiative BAB 96 Von: Gauweiler Peter [mailto:peter.gauweiler@bundestag.de] Gesendet: Donnerstag, 29. August 2013 15:35 An: Marion Kutscher BiBAB96 München Betreff: AW: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen mitgeteilt habe, hat sich Herr Dr. Gauweiler in Ihrer Angelegenheit an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Anbei möchte ich Ihnen nun die Antwort der Stadt München mitteilen: Brücke am Rosengarten Zunächst ist festzustellen, dass der Abbruch der Brücke am Rosengarten und die neu gebaute Brücke an der Garmischer Straße in keiner Verbindung zueinander stehen. Die Brücke am Rosengarten liegt in der Baulast des Bundes (Autobahndirektion Südbayern) und wird derzeit grundhaft erneuert, jedoch nicht baulich verändert. Durch die grundhafte Erneuerung ergibt sich nach Auskunft der Autobahndirektion Südbayern kein Anspruch auf Lärmvorsorge für die Anwohnerinnen und Anwohner. Weitere Auskünfte zum Projekt kann Ihnen die Autobahndirektion Südbayern geben. Brücke an der Garmischer Straßen Im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 07.02.2003 zum Ausbau des Mittleren Rings, Abschnitt Südwest wurden die immissionsschutzrechtlichen Belange und Auswirkungen der Tunnelneubaumaßnahme und der vom Ausbau betroffenen Verkehrswege abgewogen und gewürdigt. Die Straßenbaumaßnahmen im Planfeststellungsbereich zwischen der A 96 und der Passauerstraße und die daraus resultierenden Schallimmissionen wurden nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) beurteilt. In der Garmischer Straße zwischen der A 96 und dem Tunnelportal Hauptrampe Ost wird der Mittlere Ring durch das Hinzufügen von durchgehenden Fahrstreifen baulich erweitert. In diesem – von der baulichen Erweiterung betroffenen Bereich – in dem auch die zusätzliche Fahrspur über die Brücke an der Garmischer Straße bereits berücksichtigt ist, entsteht ein Anspruch auf Schallschutz (Lärmvorsorgemaßnahme). Der Anspruch betroffener Anwesen auf Lärmvorsorgemaßnahmen wurde mit o.g. Beschluss planfestgestellt. Die Kriterien der 16. BImSchV können nur für die durch die baulichen Veränderungen und Erweiterungen direkt betroffenen Bereiche angewendet werden. Außerhalb dieser Bereiche entlang der A 96 besteht durch diese Maßnahme weiterhin kein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen. Einfahrt in die A 96 2002/2003 wurde von der Landeshauptstadt München am Mittleren Ring eine weitere Auffahrspur errichtet. Die Zufahrtsrampe auf die A 96 war jedoch vorher bereits zweispurig, hier wurde keine Fahrspur angebaut. Damit wurde kein Anspruch auf Lärmvorsorge ausgelöst und Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 96 sind nur im Rahmen einer Lärmsanierung durch die zuständige Autobahndirektion Südbayern möglich. Ergänzende Informationen In mehreren Stadtratsanträgen und Bürgerversammlungsempfehlungen (von der Bürgerinitiative BAB96 München) wird eine Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A 96 gefordert. Auf Basis dieser Anträge und Empfehlungen sowie der Erkenntnisse der Zwischenergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A 96 in Gräfelfing bereitet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit eine Beschlussvorlage zu diesem Thema vor. Nach verwaltungsinterner Abstimmung und anschließender Anhörung der Bezirksausschüsse ist eine Entscheidung der Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zum weiteren Vorgehen für Anfang 2014 zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen Sven Runge Büro Dr. Peter Gauweiler, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227 72983 Fax: 030/ 227 76989 Von: Marion Kutscher BiBAB96 München [mailto:Marion.Kutscher@bibab96- muenchen.de] Gesendet: Dienstag, 7. Mai 2013 23:17 An: Gauweiler Peter; 'Bernhard Otmar'; 'Georg Eisenreich'; 'Schmid, Josef'; johannjstadler@aol.com Betreff: Bürgerinitiative fragt nach - wie geht es weiter? Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler, sehr geehrter Herr Dr. Bernhard, sehr geehrter Herr Eisenreich, sehr geehrter Herr Schmid, sehr geehrter Herr Stadler, an der A96 wird gerade die Brücke zum Rosengarten abgerissen. Die neu gebaute Brücke auf der Garmischer Straße wird in Zukunft (ab 2015) eine Fahrspur zusätzlich zur Auffahrt in die A96 erhalten. Damit sind die Kriterien für Lärmvorsorge für die A96 im Stadtgebiet erfüllt. Die Schadstoffe werden durch Verkehrssteigerung und Fernbuslinien noch mehr ansteigen. Unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und- laermsanierung.html steht: Lärmvorsorge Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm begründet das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als so genannte Lärmvorsorge bei dem Neubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges zur Vorsorge gegen den aufgrund der Baumaßnahme künftig zu erwartenden Verkehrslärm. Es gelten die in der 16. BImSchV festgelegten Lärmgrenzwerte. Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge in dB (A) Gebietskategorie Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) Krankenhäuser, Schulen 57 47 reine Wohngebiete 59 49 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 Herr OB Ude hat bestätigt, dass für die Schadstoffbelastung bei der Ausfahrt aus dem neu entstehenden Tunnel vom Luise-Kiesselbach Platz Vorrichtungen geplant werden, um die Schadstoffe zu dezimieren. Die Bauplanung liegt bei der Regierung von Oberbayern, also beim Freistaat Bayern. Die 5. Fortschreibung der Lufthalteplanung ist immer noch nicht veröffentlicht, obwohl bereits seit über 2 Jahren die Überschreitung der Grenzwerte am Knotenpunkt Fürstenrieder Straße/Ecke Ammerseestraße nachgewiesen ist. Nach 5 Jahren Bürgerinitiative sind wir sehr enttäuscht, dass wir nicht mehr Unterstützung von Ihrer Partei erhalten. Wir haben gehofft, dass konkrete Gespräche mit Ihnen stattfinden und dann entsprechende Handlungsstrategien zum Schutz der Bürger und für menschengerechte Wohn- und Lebensverhältnisse entwickelt werden. Deshalb bitten wir Sie erneut um einen Gesprächstermin bis Mitte Juni 2013. Wir warten auf Ihre Antwort. Aktuelle Infos: http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/316956.html http://www.mopo.de/nachrichten/grenzwerte-ueberschritten-dicke-luft-- anwohner-verklagt-den-senat,5067140,22295996.html Mit freundlichen Grüßen Marion Kutscher, Jürgen Weckerle, Hans Köck -------------------------------------------------------- Bürger-Initiative BAB96 München Langbehnstr. 10 a 80689 München Sprecher: Marion Kutscher Jürgen Weckerle Hans Köck E-Mail: info@bibab96-muenchen.de www.bibab96-muenchen.de