Bis zum Bau der Einhausung wollen wir aber noch folgendes erreichen:
- Tempolimit 60 km/h auf der A 96 im gesamten Stadtbereich:
Begründung: Auszug aus dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 2.2.2007:“ Auf bestehenden Straßen können auch heute schon die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Lärmsituation durch Geschwindigkeitsregelungen verbessern; die StVO in Verbindung mit der „Lärmschutz-Richtlinie Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine geeignete Rechtsgrundlage für einen solchen Lärmschutz ohne bauliche Maßnahmen.“ http://www.bmvbs.de/Anlage/original_985822/Nationales-Verkehrslaermschutz-paket.pdf
- Permanente Geschwindigkeitskontrollen
Begründung: die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht eingehalten,
Einnahmen könnten für die Investition von neuen Dauerzählstellen verwendet werden - Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten (u. a. Lärmvorsorge oder Lärmsanierung?)
Film zur Geschwindigkeitsmessung A96 Autor: J. Weckerle 2007:
- Lärmvorsorge oder Lärmsanierung, warum überhaupt Unterscheidung?

- Gesundheitliche Auswirkungen
- Kumulation von Lärmquellen
- Einrichtung von Dauerzählstellen
- Installation von Messgeräten für Feinstaubbelastung
- Prüfung und Kontrolle der Datenerhebung der Autobahndirektion Südbayern
- Überprüfen des LKW-Transit-Verbots
- Unsere Ziele, Aufgaben und Forderungen bei Ministerien und zuständigen Behörden vorstellen
- Aktive Mitarbeit bei der Stadtentwicklungsplanung einfordern



Weitere Aufgaben

